Übersicht
Übersicht
Auf den folgenden Seiten geben wir Ihnen einen Überblick über die Ausbildung in psychologischer Psychotherapie am Institut für Verhaltenstherapie Berlin.
Ausführliche Informationen stellen wir Ihnen darüber hinaus in unserem Informationspaket zur Verfügung; wenden Sie sich hierzu bitte an unser Sekretariat: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Stipendium: Das IVB bietet ein attraktives Ausbildungsstipendium für Personen, die sich die Ausbildung aus finanziellen Gründen nicht leisten können. Nähere Informationen erhalten Sie dazu auf unseren Informationsabenden oder in einem persönlichen Gespräch mit der Ausbildungsleitung.
Einstieg in die Ausbildung jeweils im Januar und Juli mögilch.
Ausführliche Informationen hierzu geben wir Ihnen auf unseren Informationsabenden.
Aktuelle Termine finden Sie hier auf unserer Terminseite.
Gesetzliche Grundlagen
Das Institut für Verhaltenstherapie Berlin ist als staatliche Ausbildungsstätte anerkannt. Die Bedingungen, Anforderungen und Voraussetzungen der Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten sind im Psychotherapeutengesetz (PsychThG) sowie in der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (PsychTh-APrV) geregelt. Die zuständige Behörde ist das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo).
Informationsabend
Wir empfehlen Ihnen vor Ihrer Bewerbung bei uns den Besuch einer unserer Informationsabende, zu denen wir Ihre wichtigsten Fragen rund um die Ausbildung beantworten und Sie uns und unser Institut kennenlernen können.
Unsere Ausbildungsleitung steht Ihnen über diese Informationsabende hinaus für ein persönliches Informationsgespräch zu Verfügung.
Bestandteile der Ausbildung
Die staatliche anerkannte Ausbildung steht auf vier Säulen:
- die Theoretische Ausbildung: mind. 600 Std.
- die Selbsterfahrung: mind. 120 Std.
- die Praktische Tätigkeit: mind. 1.800 Std.
- die Praktische Ausbildung: mind. 600 Std. (plus mind. 150 Std. Supervision)
Eine ausführliche Darstellung dieser Bestandteile finden Sie in der Rubrik <Inhalte>
Ziele der Ausbildung
Die Ausbildung bereitet Sie auf das Staatsexamen vor. Bestehen Sie dieses erfolgreich, können Sie die Approbation als Psychologischer Psychotherapeut bzw. Psychologische Psychotherapeutin beantragen. Mit der Ausbildung erworben werden die Fachkundenachweise Verhaltenstherapie als Einzeltherapie mit Erwachsenen und Übende Verfahren mit Erwachsenen.
Inhaltlich setzen wir uns zum Ziel die Vermittlung von Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten für eine eigenverantwortliche therapeutische Arbeit mit Patienten, die Ströungen mit Krankheitswert aufweisen und bei denen eine Psychotherapie indiziert ist. Ebenso wichtig ist uns die Unterstützung Ihrer persönlichen Entwicklung auf Ihrem Weg zum Psychologischen Psychotherapeuten.
Ort der Ausbildung
Den größten Teil Ihrer Ausbildung werden Sie in den Räumlichkeiten des IVBs absolvieren. Hier finden der theoretische Unterricht und die Selbsterfahrung statt. Auch die Behandlungsstunden im Rahmen der Praktischen Ausbildung führen Sie i. d. R. in unserer Instituts-Ambulanz vor Ort durch. Für die Stunden der Praktischen Tätigkeit werden Sie extern tätig sein in Kliniken und Praxen. Wir bieten Ihnen die räumliche und technische Ausstattung, um alle notwendigen Arbeiten und Aufgaben für die Ausbildung hier vor Ort tätigen zu können.
Jahrgangskonzept
Sie beginnen die Ausbildung in einem festen Jahrgang, in welchem Sie für die Selbsterfahrung und den theoretischen Unterricht zusammenbleiben. Innerhalb Ihres Jahrgangsgangs finden Sie sich darüber hinaus in Arbeitsgruppen aus 3-5 Teilnehmern zusammen, in denen Sie mindestens bis zur Zwischenprüfung als Lern- und Intervisionsgruppe gemeinsam arbeiten.
Inhalte
Inhalte
Im Folgenden stellen wir Ihnen die Bestandteile der staatlich anerkannten Ausbildung in PPT am IVB ausführlich vor:
- Theoretische Ausbildung
- Selbsterfahrung
- Praktische Tätigkeit
- Praktische Ausbildung
Die beiden folgenden Abbildungen veranschaulichen beispielhaft den Ablauf Ihrer Ausbildung:
Theoretische Ausbildung
(§3 PsychThG-APrV)
Die Theoretische Ausbildung umfasst mindestens 600 Stunden.
Wir vermitteln wissenschaftliche Erkenntnisse der Psychotherapie und der Verhaltenstherapie mit hohem Praxisbezug, auf deren Grundlage Sie anwendbare therapeutische Fertigkeiten aufbauen. Die Seminare finden teils in Form von Vorträgen, zumeist jedoch interaktiv im Plenum und vertiefend in Kleingruppen statt, während derer Sie mit Hilfe verschiedener Übungen theoretisches Wissen mit praktischer Kompetenz vereinen können.
Das Curriculum orientiert sich inhaltlich und konzeptionell an dem Gegenstandskatalog des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen (IMPP) und an den Anforderungen der PsychTh-APrV. Darüber hinaus werden neuere Entwicklungen der Psychotherapie im Allgemeinen und der Verhaltenstherapie im Speziellen behandelt.
In den Seminaren des ersten Ausbildungsjahres vermitteln wir Ihnen im Schwerpunkt Inhalte, die Ihnen einen guten Einstieg in die Praktische Tätigkeit und Praktische Ausbildung ermöglichen.
In den weiteren Semestern lernen Sie zunehmend störungsspezifische Inhalte kennen. Anhand von Fallbeispielen werden therapeutische Interventionen praktisch eingeübt. Unser Verständnis von Verhaltenstherapie veranschaulicht am besten ein Blick in unser aktueller Curriculum (siehe Menüpunkt "Curriculum").
Für alle TeilnehmerInnen, die in das erste Ausbildungsjahr einsteigen, gilt ein gemeinsames festes Curriculum, unabhängig davon, ob Sie sich in der drei- oder der fünfjährigen Ausbildung befinden. Es beginnt i. d. R. zum Ende der Berliner Sommerferien zunächst mit einer Einführungsveranstaltung; auf diese folgt ein über fünf Tage verteilter ganztägiger Blockkurs. Im weiteren Verlauf des Ausbildungsjahres wird an jedem Donnerstagnachmittag/-abend der weitere theoretische Unterricht stattfinden.
Für alle TeilnehmerInnen ab dem zweiten Ausbildungsjahr gibt es neben dem festen Ausbildungsplan zusätzlich die Möglichkeit, an fakultativen Veranstaltungen teilzunehmen. In diesen stellen wir Ihnen v. a. die Verfahren der sog. 3ten Welle der Verhaltenstherapie vor (u. a. Schematherapie, ACT, CBASP, MCT, MBSR).
Planen Sie, Ihre Ausbildung in fünf Jahren zu absolvieren, dann teilen Sie sich den Ausbildungsplan des zweiten und dritten Studienjahres in je zwei Hälften und verteilen diese auf die vier verbleibenden Jahre.
In den Berliner Schulferien findet in der Regel kein Unterricht statt.
Selbsterfahrung
(§5 PsychThG-APrV)
Die Selbsterfahrung hat einen Gesamtumfang von mindestens 120 Stunden und erstreckt sich über die ersten drei Jahre der Ausbildung. Sie findet regelmäßig an Montagabenden, selten auch an Wochenendtagen in geschlossenen Gruppen statt, die je die Hälfte eines Jahrgangs umfassen.
Inhalte der Selbsterfahrung sind die Reflexion und Modifikation der eigenen persönlichen Voraussetzungen, die für das therapeutische Erleben und Handeln von Bedeutung sind. Hierbei werden zunächst biographische Schwerpunkte gesetzt. Selbst- und Beziehungsschemata sollen identifiziert und erlebt werden, um ihre Wirkung auf die therapeutische Beziehungsgestaltung zu erkennen und regulieren zu können. Weitere Themen der Selbsterfahrung sind die Reflexion des eigenen Gesprächs- und Interaktionsverhaltens, die eigene Identität und die neue Berufsrolle, das Erkennen von Grenzen und Ressourcen sowie von Möglichkeiten der Selbstfürsorge, um Burnout-Prozessen entgegenzuwirken.
Durchgeführt wird die Selbsterfahrung von anerkannten Selbsterfahrungsleitern des IVB.
Praktische Tätigkeit 1 und 2
(§2 PsychThG-APrV)
Die praktische Tätigkeit dient dem Erwerb praktischer Erfahrungen in der Behandlung von Störungen mit Krankheitswert, bei denen Psychotherapie indiziert ist, und dem Erwerb von Kenntnissen von Krankheitsbildern, bei denen Psychotherapie nicht indiziert ist.
Sie hat einen Gesamtumfang von 1.800 Stunden, die aufgeteilt werden auf die Praktische Tätigkeit 1 („Psychiatrie-Jahr“ oder „großes Praktikum“) und die Praktische Tätigkeit 2 („Psychosomatik-Halbjahr“ oder „kleines Praktikum“). Die beiden Praktika werden nacheinander absolviert, wobei die Reihenfolge frei wählbar ist. Beide Praktika müssen in Abschnitten von mindestens drei Monaten absolviert werden.
- Praktische Tätigkeit 1: Mindestens 1.200 Stunden müssen über mindestens ein Jahr verteilt an einer zugelassenen psychiatrischen Einrichtung erfolgen. Während dieser Zeit finden mindestens 30 diagnostische und therapeutische Patientenkontakte über einen längeren Zeitraum statt, deren Umfang und Dauer gesondert dokumentiert wird.
Je nach kooperierender Einrichtung wird die Praktische Tätigkeit teilweise vergütet - Praktische Tätigkeit 2: Mindestens 600 Stunden müssen über mindestens sechs Monate verteilt in einer von einem Sozialversicherungsträger anerkannten Einrichtung der psychotherapeutischen oder psychosomatischen Versorgung erfolgen.
Supervision
Ihnen steht für die Zeit der stationären Praktischen Tätigkeit zusätzlich zur klinikeigenen Supervision ein Supervisor des IVB regelmäßig zur Verfügung. Im Rahmen von 20 kostenfreien Gruppensupervisionsstunden können Sie Ihre stationären Ausbildungsbehandlungen supervidieren lassen.
Kooperationspartner
Eine Übersicht über die wichtigsten Kooperationspartner des IVB für die Praktische Tätigkeit findet sich auf der Homepage unter <Das Institut> und im aktuellen Curriculum. Nach Vertragsabschluss stellen wir Ihnen ausführliche Informationen über die jeweiligen Kliniken und Einrichtungen im Rahmen einer Informationsveranstaltung sowie in Form einer Kurzbeschreibung zur Verfügung. Natürlich kann auch eine persönliche Beratung erfolgen.
Praktische Ausbildung
(§4 PsychThG-APrV)
Die Praktische Ausbildung umfasst mindestens 600 Stunden Verhaltenstherapie unter Supervision. Sie bietet Ihnen die Möglichkeit, vertiefte therapeutische Erfahrungen zu sammeln, gelerntes Wissen praktisch umzusetzen und Ihr eigenes therapeutisches Potential zu entwickeln.
Mit den ambulanten Behandlungen darf nach der Hälfte der Ausbildung und nach bestandener Zwischenprüfung begonnen werden.
Die Behandlungen werden i.d.R. in unserer Ambulanz durchgeführt. Dort bieten wir Ihnen alle räumlichen, organisatorischen und personellen Voraussetzungen, so dass Sie sich voll und ganz Ihrer therapeutischen Arbeit widmen können.
Die Ambulanz des IVB vermittelt zurzeit ca. 800 Patienten pro Jahr in verhaltenstherapeutische Behandlungen. Es wird Ihnen also möglich sein, das breite Spektrum der mit Verhaltenstherapie behandelbaren Störungen kennen zu lernen. Die Behandlungen in der Ambulanz des IVB werden durch die Krankenkassen bezahlt. Als Ausbildungstherapeut erhalten Sie je nach Gebührenmodell pro Behandlungsstunde einen Anteil von zurzeit ca. 42,50 bzw. ca. 25,50 Euro (Stand: Januar 2016).
Die Behandlungen werden unter regelmäßiger Supervision (einzeln sowie in Gruppen mit maximal vier Teilnehmern) durchgeführt. Die Supervision dient dabei dem Transfer der Ausbildungsinhalte in die praktische Arbeit. Sie bietet den Ausbildungstherapeuten eine regelmäßige Unterstützung in der Durchführung der Patientenbehandlungen und stellt einen Raum für die Reflexion des eigenen therapeutischen Arbeitens dar.
Staatsexamen
Staatsexamen
(§§ 7 bis 18 PsychThG-APrV)
Zwischenprüfung - institutsintern:
Nach der ersten Hälfte der Ausbildung – in der Regel im November/Dezember des 2ten Ausbildungsjahres – findet eine Zwischenprüfung statt.
Das erfolgreiche Bestehen der Zwischenprüfung ist eine der Voraussetzungen für die ambulante Behandlung von Patienten in unserer Institutsambulanz.
Staatsexamen - Abschlussprüfungen:
Die Approbationsprüfung ist ein Staatsexamen und wird bundesweit einheitlich zweimal im Jahr (Frühjahr und Herbst) unter Aufsicht der zuständigen Landesbehörde abgehalten. Sie besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.
Der schriftliche Teil der Prüfung findet statt in Form einer Aufsichtsarbeit, deren Fragen schriftlich zu beantworten sind. Die Aufsichtsarbeit dauert 120 Minuten und umfasst 80 Fragen. Für die Prüfungsfragen ist das IMPP (Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen) zuständig. Zur Vorbereitung auf die Prüfung finden Sie unter http://www.impp.de/ den Gegenstandskatalog für die schriftlichen Prüfungen, Beispielaufgaben und praktische Hinweise.
Der mündliche Teil der Prüfung gliedert sich in zwei Abschnitte. Der erste Abschnitt wird als Einzelprüfung durchgeführt und dauert 30 Minuten. Der zweite Abschnitt wird als Gruppenprüfung in Gruppen bis zu vier Prüflingen durchgeführt und dauert pro Prüfling 30 Minuten.
Grundlage des ersten Abschnitts sind zwei schriftliche Falldarstellungen über eigene Patientenbehandlungen. In der anschließenden mündlichen Gruppenprüfung werden vertiefende Fragen zum Schwerpunktfach Verhaltenstherapie gestellt.
Prüfungsvorbereitung:
Wir beraten Sie im Verlauf Ihrer Ausbildung im Rahmen individueller Gespräche und regelmäßiger Informationstermine rechtzeitig über Voraussetzungen und Anforderungen der Abschlussprüfungen.
Das IVB bietet seinen Examenskandidaten darüber hinaus eine umfangreiche Unterstützung im Vorfeld des Staatsexamens an. Hierzu gehören mehrtätige Intensiv-Seminare, umfassende Lernmaterialen und allg. wie individuelle Beratungsangebote zur bestmöglichen Planung und Vorbereitung des schriftlichen und des mündlichen Staatsexamens.
Kosten
Kosten und Einnahmen
Die Ausbildungskosten setzen sich zusammen aus
- der Anmeldegebühr
- den Gebühren für theoretischen Unterricht und Gruppenselbsterfahrung
- den Prüfungsgebühren
- den Supervisionsgebühren
Den Ausbildungskosten stehen Einnahmen durch die Arbeit in unserer Institutsambulanz gegenüber.
Sie können sich vor Beginn der Ausbildung für ein Gebührenmodell entscheiden
Modell 1: Es fallen die Ausbildungsgebühren in voller Höhe an. Das Honorar für jede bewilligte Behandlungsstunde in der Ambulanz des IVB beträgt ca. €47,00. Es ergibt sich in der Modellrechnung ein Nettoplus von ca. €7.450.
Modell 2: Es fallen reduzierte Ausbildungsgebühren an. Das Honorar für jede bewilligte Behandlungsstunde in der Ambulanz des IVB beträgt ca. €29,90 von der 1. bis zur 550. bewilligten Behandlungsstunde. Ab der 551. bewilligten Behandlungsstunde wird ein Honorar von ca. €47,00 gezahlt. Es müssen mindestens bewilligte 550 Behandlungsstunden in der Ambulanz des IVB durchgeführt werden. Es ergibt sich in der Modellrechnung ein Nettoplus von ca. €7.245.
Die Höhe der Kosten und der Einnahmen kann variieren abhängig von verschiedenen Faktoren: z. B. Zahl der Supervisionsstunden und Verhältnis von Gruppen- und Einzelsupervision, Zahl der bewilligten Behandlungsstunden in der IVB-Ambulanz, Entlohnung der Praktischen Tätigkeit.
Weitere Beispiele für das Verhältnis von Kosten und Einnahmen während der Ausbildung stellen wir Ihnen ausführlich in unserem Informationspaket vor.
Die Kosten für die Supervision fallen in beiden Modellen erst im zweiten Teil der Ausbildung an, wenn Supervision in Anspruch genommen wird. Die Gebühren für Theorie und Selbsterfahrung sind über drei bzw. fünf Jahre verteilt.
NEU: IVB Ausbildungsstipendium
Das IVB bietet für Teilnehmer, die sich die Ausbildung aufgrund der hohen finanziellen Belastungen nicht leisten können, zwei unterschiedliche Ausbildungsstipendien an. Diese orientieren sich an den beiden Gebührenmodellen. In beiden Fällen werden die Ausbildungsgebühren erlassen. Im Rahmen des zweiten Modells zahlen wir Ihnen eine finanzielle Förderung während der Praktischen Tätigkeit aus, so dass Sie in dieser Zeit Ihre Lebenshaltungskosten decken können. Genauere Informationen zu den Fördermodellen erhalten Sie an unseren Informationsterminen oder in einem persönlichen Gespräch.
Finanzielle Förderung
Es gibt verschiedene Möglichkeiten der finanziellen Förderung und Unterstützung während der Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten. Ausführliche Informationen hierzu finden Sie in unserem Informationspaket. Darüber hinaus steht Ihnen unser Geschäftsführer Herr Hilsberg nach Vertragsabschluss für eine individuelle Beratung gerne zur Verfügung.
Bewerbung
Bewerbung
Der Ausbildungsgang startet im Juli/August. Frühstarter können bereits im Januar mit Grundlagenkursen und dem Praktikum beginnen. Im Verlauf eines Jahres finden mehrere Bewerberseminare statt, zu denen Sie sich jeweils bewerben können.
Ihre Bewerbungsunterlagen können Sie uns jederzeit zukommen lassen, ein Formular finden Sie hier zum Download.
Gerne senden wir Ihnen ein ausführliches Informationspaket zu, durch das viele Ihrer Fragen beantwortet werden. Bitte wenden Sie sich hierzu an unser Sekretariat: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Aktuelle Termine finden Sie hier auf unserer Terminseite.
Reichen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen bitte bis spätestens sieben Tage vor dem genannten Termin ein.
Informationsabend
Wir empfehlen Ihnen den Besuch einer unserer Informationsabende, zu denen wir Ihre wichtigsten Fragen rund um die Ausbildung beantworten und Sie uns und unser Institut kennenlernen können. Die Informationsveranstaltungen finden statt im IVB.
Unsere Ausbildungsleitung steht Ihnen über diese Informationsabende hinaus für ein persönliches Informationsgespräch zu Verfügung.
Bewerbung Stipendium
Die Bewerbungsfrist für das IVB- Stipendium endet jeweils am 01. April eines Jahres. Die Ausbildung kann dann zum Juli desselben Jahres aufgenommen werden. Weitere Informationen zum Stipendium erhalten sie über unser Informationspaket oder auf einem unserer Informationsabende.
Formale Voraussetzungen für die Zulassung zur Ausbildung
(§5 PsychThG)
Erforderlich ist der Nachweis über ein abgeschlossenes Hochschulstudium in Psychologie, welches das Fach Klinische Psychologie einschließt. Über die Anerkennung gleichwertiger Studienabschlüsse entscheidet das Landesprüfungsamt.
Ausführliche Informationen zu den Zulassungsvoraussetzungen gibt das Berliner Landesamt auf seiner Webseite (Link).
Bewerbungsverfahren
Das Bewerbungsverfahren am IVB unterteilt sich in zwei Abschnitte:
1. Schriftliche Bewerbung: Bitten senden Sie uns zunächst folgende Unterlagen zu:
- Ausgefüllter Anmeldebogen
- Biografische Selbstdarstellung: Ausführlicher Lebenslauf in Prosa (Umfang ca. 3-5 Seiten), der eine Darlegung Ihrer beruflichen, sozialen und persönlichen Entwicklung beinhaltet.
- Abschlusszeugnis Studium (Diplom oder Bachelor & Master, in Fotokopie)
- Abschlussurkunde Studium (Diplom oder Bachelor & Master, in Fotokopie)
2. Bewerberserminar: Nach Auswertung Ihrer schriftlichen Bewerbungsunterlagen entscheiden wir über die Einladung zu unserem nächsten Bewerberseminar. Gemeinsam mit anderen Bewerbern möchten wir Sie in Kleingruppenübungen näher kennenlernen, so dass wir uns zusätzlich zu Ihren formalen und fachlichen Voraussetzungen ein erweitertes Bild von Ihrer persönlichen Eignung machen können.
Bewerbungsgebühr: Wir berechnen für die Bearbeitung Ihrer schriftlichen Bewerbung eine Gebühr von € 50,-.
Ansprechpartner
Übersicht
Übersicht
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Ausführliche Informationen stellen wir Ihnen darüber hinaus in unserem Informationspaket zur Verfügung; wenden Sie sich hierzu bitte an unser Sekretariat: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Stipendium: Das IVB bietet ein attraktives Ausbildungsstipendium für Personen, die sich die Ausbildung aus finanziellen Gründen nicht leisten können. Nähere Informationen erhalten Sie dazu auf unseren Informationsabenden oder in einem persönlichen Gespräch mit der Ausbildungsleitung.
Einstieg in die Ausbildung jeweils im Januar und Juli mögilch.
Ausführliche Informationen hierzu geben wir Ihnen auf unseren Informationsabenden.
Aktuelle Termine finden Sie hier auf unserer Terminseite.
Gesetzliche Grundlagen
Das Institut für Verhaltenstherapie Berlin ist als staatliche Ausbildungsstätte anerkannt. Die Bedingungen, Anforderungen und Voraussetzungen der Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten sind im Psychotherapeutengesetz (PsychThG) sowie in der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (PsychTh-APrV) geregelt. Die zuständige Behörde ist das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo).
Informationsabend
Wir empfehlen Ihnen vor Ihrer Bewerbung bei uns den Besuch einer unserer Informationsabende, zu denen wir Ihre wichtigsten Fragen rund um die Ausbildung beantworten und Sie uns und unser Institut kennenlernen können.
Unsere Ausbildungsleitung steht Ihnen über diese Informationsabende hinaus für ein persönliches Informationsgespräch zu Verfügung.
Bestandteile der Ausbildung
Die staatliche anerkannte Ausbildung steht auf vier Säulen:
- die Theoretische Ausbildung: mind. 600 Std.
- die Selbsterfahrung: mind. 120 Std.
- die Praktische Tätigkeit: mind. 1.800 Std.
- die Praktische Ausbildung: mind. 600 Std. (plus mind. 150 Std. Supervision)
Eine ausführliche Darstellung dieser Bestandteile finden Sie in der Rubrik <Inhalte>
Ziele der Ausbildung
Die Ausbildung bereitet Sie auf das Staatsexamen vor. Bestehen Sie dieses erfolgreich, können Sie die Approbation als Psychologischer Psychotherapeut bzw. Psychologische Psychotherapeutin beantragen. Mit der Ausbildung erworben werden die Fachkundenachweise Verhaltenstherapie als Einzeltherapie mit Erwachsenen und Übende Verfahren mit Erwachsenen.
Inhaltlich setzen wir uns zum Ziel die Vermittlung von Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten für eine eigenverantwortliche therapeutische Arbeit mit Patienten, die Ströungen mit Krankheitswert aufweisen und bei denen eine Psychotherapie indiziert ist. Ebenso wichtig ist uns die Unterstützung Ihrer persönlichen Entwicklung auf Ihrem Weg zum Psychologischen Psychotherapeuten.
Ort der Ausbildung
Den größten Teil Ihrer Ausbildung werden Sie in den Räumlichkeiten des IVBs absolvieren. Hier finden der theoretische Unterricht und die Selbsterfahrung statt. Auch die Behandlungsstunden im Rahmen der Praktischen Ausbildung führen Sie i. d. R. in unserer Instituts-Ambulanz vor Ort durch. Für die Stunden der Praktischen Tätigkeit werden Sie extern tätig sein in Kliniken und Praxen. Wir bieten Ihnen die räumliche und technische Ausstattung, um alle notwendigen Arbeiten und Aufgaben für die Ausbildung hier vor Ort tätigen zu können.
Jahrgangskonzept
Sie beginnen die Ausbildung in einem festen Jahrgang, in welchem Sie für die Selbsterfahrung und den theoretischen Unterricht zusammenbleiben. Innerhalb Ihres Jahrgangsgangs finden Sie sich darüber hinaus in Arbeitsgruppen aus 3-5 Teilnehmern zusammen, in denen Sie mindestens bis zur Zwischenprüfung als Lern- und Intervisionsgruppe gemeinsam arbeiten.
Inhalte
Inhalte
Im Folgenden stellen wir Ihnen die Bestandteile der staatlich anerkannten Ausbildung in PPT am IVB ausführlich vor:
- Theoretische Ausbildung
- Selbsterfahrung
- Praktische Tätigkeit
- Praktische Ausbildung
Die beiden folgenden Abbildungen veranschaulichen beispielhaft den Ablauf Ihrer Ausbildung:
Theoretische Ausbildung
(§3 PsychThG-APrV)
Die Theoretische Ausbildung umfasst mindestens 600 Stunden.
Wir vermitteln wissenschaftliche Erkenntnisse der Psychotherapie und der Verhaltenstherapie mit hohem Praxisbezug, auf deren Grundlage Sie anwendbare therapeutische Fertigkeiten aufbauen. Die Seminare finden teils in Form von Vorträgen, zumeist jedoch interaktiv im Plenum und vertiefend in Kleingruppen statt, während derer Sie mit Hilfe verschiedener Übungen theoretisches Wissen mit praktischer Kompetenz vereinen können.
Das Curriculum orientiert sich inhaltlich und konzeptionell an dem Gegenstandskatalog des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen (IMPP) und an den Anforderungen der PsychTh-APrV. Darüber hinaus werden neuere Entwicklungen der Psychotherapie im Allgemeinen und der Verhaltenstherapie im Speziellen behandelt.
In den Seminaren des ersten Ausbildungsjahres vermitteln wir Ihnen im Schwerpunkt Inhalte, die Ihnen einen guten Einstieg in die Praktische Tätigkeit und Praktische Ausbildung ermöglichen.
In den weiteren Semestern lernen Sie zunehmend störungsspezifische Inhalte kennen. Anhand von Fallbeispielen werden therapeutische Interventionen praktisch eingeübt. Unser Verständnis von Verhaltenstherapie veranschaulicht am besten ein Blick in unser aktueller Curriculum (siehe Menüpunkt "Curriculum").
Für alle TeilnehmerInnen, die in das erste Ausbildungsjahr einsteigen, gilt ein gemeinsames festes Curriculum, unabhängig davon, ob Sie sich in der drei- oder der fünfjährigen Ausbildung befinden. Es beginnt i. d. R. zum Ende der Berliner Sommerferien zunächst mit einer Einführungsveranstaltung; auf diese folgt ein über fünf Tage verteilter ganztägiger Blockkurs. Im weiteren Verlauf des Ausbildungsjahres wird an jedem Donnerstagnachmittag/-abend der weitere theoretische Unterricht stattfinden.
Für alle TeilnehmerInnen ab dem zweiten Ausbildungsjahr gibt es neben dem festen Ausbildungsplan zusätzlich die Möglichkeit, an fakultativen Veranstaltungen teilzunehmen. In diesen stellen wir Ihnen v. a. die Verfahren der sog. 3ten Welle der Verhaltenstherapie vor (u. a. Schematherapie, ACT, CBASP, MCT, MBSR).
Planen Sie, Ihre Ausbildung in fünf Jahren zu absolvieren, dann teilen Sie sich den Ausbildungsplan des zweiten und dritten Studienjahres in je zwei Hälften und verteilen diese auf die vier verbleibenden Jahre.
In den Berliner Schulferien findet in der Regel kein Unterricht statt.
Selbsterfahrung
(§5 PsychThG-APrV)
Die Selbsterfahrung hat einen Gesamtumfang von mindestens 120 Stunden und erstreckt sich über die ersten drei Jahre der Ausbildung. Sie findet regelmäßig an Montagabenden, selten auch an Wochenendtagen in geschlossenen Gruppen statt, die je die Hälfte eines Jahrgangs umfassen.
Inhalte der Selbsterfahrung sind die Reflexion und Modifikation der eigenen persönlichen Voraussetzungen, die für das therapeutische Erleben und Handeln von Bedeutung sind. Hierbei werden zunächst biographische Schwerpunkte gesetzt. Selbst- und Beziehungsschemata sollen identifiziert und erlebt werden, um ihre Wirkung auf die therapeutische Beziehungsgestaltung zu erkennen und regulieren zu können. Weitere Themen der Selbsterfahrung sind die Reflexion des eigenen Gesprächs- und Interaktionsverhaltens, die eigene Identität und die neue Berufsrolle, das Erkennen von Grenzen und Ressourcen sowie von Möglichkeiten der Selbstfürsorge, um Burnout-Prozessen entgegenzuwirken.
Durchgeführt wird die Selbsterfahrung von anerkannten Selbsterfahrungsleitern des IVB.
Praktische Tätigkeit 1 und 2
(§2 PsychThG-APrV)
Die praktische Tätigkeit dient dem Erwerb praktischer Erfahrungen in der Behandlung von Störungen mit Krankheitswert, bei denen Psychotherapie indiziert ist, und dem Erwerb von Kenntnissen von Krankheitsbildern, bei denen Psychotherapie nicht indiziert ist.
Sie hat einen Gesamtumfang von 1.800 Stunden, die aufgeteilt werden auf die Praktische Tätigkeit 1 („Psychiatrie-Jahr“ oder „großes Praktikum“) und die Praktische Tätigkeit 2 („Psychosomatik-Halbjahr“ oder „kleines Praktikum“). Die beiden Praktika werden nacheinander absolviert, wobei die Reihenfolge frei wählbar ist. Beide Praktika müssen in Abschnitten von mindestens drei Monaten absolviert werden.
- Praktische Tätigkeit 1: Mindestens 1.200 Stunden müssen über mindestens ein Jahr verteilt an einer zugelassenen psychiatrischen Einrichtung erfolgen. Während dieser Zeit finden mindestens 30 diagnostische und therapeutische Patientenkontakte über einen längeren Zeitraum statt, deren Umfang und Dauer gesondert dokumentiert wird.
Je nach kooperierender Einrichtung wird die Praktische Tätigkeit teilweise vergütet - Praktische Tätigkeit 2: Mindestens 600 Stunden müssen über mindestens sechs Monate verteilt in einer von einem Sozialversicherungsträger anerkannten Einrichtung der psychotherapeutischen oder psychosomatischen Versorgung erfolgen.
Supervision
Ihnen steht für die Zeit der stationären Praktischen Tätigkeit zusätzlich zur klinikeigenen Supervision ein Supervisor des IVB regelmäßig zur Verfügung. Im Rahmen von 20 kostenfreien Gruppensupervisionsstunden können Sie Ihre stationären Ausbildungsbehandlungen supervidieren lassen.
Kooperationspartner
Eine Übersicht über die wichtigsten Kooperationspartner des IVB für die Praktische Tätigkeit findet sich auf der Homepage unter <Das Institut> und im aktuellen Curriculum. Nach Vertragsabschluss stellen wir Ihnen ausführliche Informationen über die jeweiligen Kliniken und Einrichtungen im Rahmen einer Informationsveranstaltung sowie in Form einer Kurzbeschreibung zur Verfügung. Natürlich kann auch eine persönliche Beratung erfolgen.
Praktische Ausbildung
(§4 PsychThG-APrV)
Die Praktische Ausbildung umfasst mindestens 600 Stunden Verhaltenstherapie unter Supervision. Sie bietet Ihnen die Möglichkeit, vertiefte therapeutische Erfahrungen zu sammeln, gelerntes Wissen praktisch umzusetzen und Ihr eigenes therapeutisches Potential zu entwickeln.
Mit den ambulanten Behandlungen darf nach der Hälfte der Ausbildung und nach bestandener Zwischenprüfung begonnen werden.
Die Behandlungen werden i.d.R. in unserer Ambulanz durchgeführt. Dort bieten wir Ihnen alle räumlichen, organisatorischen und personellen Voraussetzungen, so dass Sie sich voll und ganz Ihrer therapeutischen Arbeit widmen können.
Die Ambulanz des IVB vermittelt zurzeit ca. 800 Patienten pro Jahr in verhaltenstherapeutische Behandlungen. Es wird Ihnen also möglich sein, das breite Spektrum der mit Verhaltenstherapie behandelbaren Störungen kennen zu lernen. Die Behandlungen in der Ambulanz des IVB werden durch die Krankenkassen bezahlt. Als Ausbildungstherapeut erhalten Sie je nach Gebührenmodell pro Behandlungsstunde einen Anteil von zurzeit ca. 42,50 bzw. ca. 25,50 Euro (Stand: Januar 2016).
Die Behandlungen werden unter regelmäßiger Supervision (einzeln sowie in Gruppen mit maximal vier Teilnehmern) durchgeführt. Die Supervision dient dabei dem Transfer der Ausbildungsinhalte in die praktische Arbeit. Sie bietet den Ausbildungstherapeuten eine regelmäßige Unterstützung in der Durchführung der Patientenbehandlungen und stellt einen Raum für die Reflexion des eigenen therapeutischen Arbeitens dar.
Staatsexamen
Staatsexamen
(§§ 7 bis 18 PsychThG-APrV)
Zwischenprüfung - institutsintern:
Nach der ersten Hälfte der Ausbildung – in der Regel im November/Dezember des 2ten Ausbildungsjahres – findet eine Zwischenprüfung statt.
Das erfolgreiche Bestehen der Zwischenprüfung ist eine der Voraussetzungen für die ambulante Behandlung von Patienten in unserer Institutsambulanz.
Staatsexamen - Abschlussprüfungen:
Die Approbationsprüfung ist ein Staatsexamen und wird bundesweit einheitlich zweimal im Jahr (Frühjahr und Herbst) unter Aufsicht der zuständigen Landesbehörde abgehalten. Sie besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.
Der schriftliche Teil der Prüfung findet statt in Form einer Aufsichtsarbeit, deren Fragen schriftlich zu beantworten sind. Die Aufsichtsarbeit dauert 120 Minuten und umfasst 80 Fragen. Für die Prüfungsfragen ist das IMPP (Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen) zuständig. Zur Vorbereitung auf die Prüfung finden Sie unter http://www.impp.de/ den Gegenstandskatalog für die schriftlichen Prüfungen, Beispielaufgaben und praktische Hinweise.
Der mündliche Teil der Prüfung gliedert sich in zwei Abschnitte. Der erste Abschnitt wird als Einzelprüfung durchgeführt und dauert 30 Minuten. Der zweite Abschnitt wird als Gruppenprüfung in Gruppen bis zu vier Prüflingen durchgeführt und dauert pro Prüfling 30 Minuten.
Grundlage des ersten Abschnitts sind zwei schriftliche Falldarstellungen über eigene Patientenbehandlungen. In der anschließenden mündlichen Gruppenprüfung werden vertiefende Fragen zum Schwerpunktfach Verhaltenstherapie gestellt.
Prüfungsvorbereitung:
Wir beraten Sie im Verlauf Ihrer Ausbildung im Rahmen individueller Gespräche und regelmäßiger Informationstermine rechtzeitig über Voraussetzungen und Anforderungen der Abschlussprüfungen.
Das IVB bietet seinen Examenskandidaten darüber hinaus eine umfangreiche Unterstützung im Vorfeld des Staatsexamens an. Hierzu gehören mehrtätige Intensiv-Seminare, umfassende Lernmaterialen und allg. wie individuelle Beratungsangebote zur bestmöglichen Planung und Vorbereitung des schriftlichen und des mündlichen Staatsexamens.
Kosten
Kosten und Einnahmen
Die Ausbildungskosten setzen sich zusammen aus
- der Anmeldegebühr
- den Gebühren für theoretischen Unterricht und Gruppenselbsterfahrung
- den Prüfungsgebühren
- den Supervisionsgebühren
Den Ausbildungskosten stehen Einnahmen durch die Arbeit in unserer Institutsambulanz gegenüber.
Sie können sich vor Beginn der Ausbildung für ein Gebührenmodell entscheiden
Modell 1: Es fallen die Ausbildungsgebühren in voller Höhe an. Das Honorar für jede bewilligte Behandlungsstunde in der Ambulanz des IVB beträgt ca. €47,00. Es ergibt sich in der Modellrechnung ein Nettoplus von ca. €7.450.
Modell 2: Es fallen reduzierte Ausbildungsgebühren an. Das Honorar für jede bewilligte Behandlungsstunde in der Ambulanz des IVB beträgt ca. €29,90 von der 1. bis zur 550. bewilligten Behandlungsstunde. Ab der 551. bewilligten Behandlungsstunde wird ein Honorar von ca. €47,00 gezahlt. Es müssen mindestens bewilligte 550 Behandlungsstunden in der Ambulanz des IVB durchgeführt werden. Es ergibt sich in der Modellrechnung ein Nettoplus von ca. €7.245.
Die Höhe der Kosten und der Einnahmen kann variieren abhängig von verschiedenen Faktoren: z. B. Zahl der Supervisionsstunden und Verhältnis von Gruppen- und Einzelsupervision, Zahl der bewilligten Behandlungsstunden in der IVB-Ambulanz, Entlohnung der Praktischen Tätigkeit.
Weitere Beispiele für das Verhältnis von Kosten und Einnahmen während der Ausbildung stellen wir Ihnen ausführlich in unserem Informationspaket vor.
Die Kosten für die Supervision fallen in beiden Modellen erst im zweiten Teil der Ausbildung an, wenn Supervision in Anspruch genommen wird. Die Gebühren für Theorie und Selbsterfahrung sind über drei bzw. fünf Jahre verteilt.
NEU: IVB Ausbildungsstipendium
Das IVB bietet für Teilnehmer, die sich die Ausbildung aufgrund der hohen finanziellen Belastungen nicht leisten können, zwei unterschiedliche Ausbildungsstipendien an. Diese orientieren sich an den beiden Gebührenmodellen. In beiden Fällen werden die Ausbildungsgebühren erlassen. Im Rahmen des zweiten Modells zahlen wir Ihnen eine finanzielle Förderung während der Praktischen Tätigkeit aus, so dass Sie in dieser Zeit Ihre Lebenshaltungskosten decken können. Genauere Informationen zu den Fördermodellen erhalten Sie an unseren Informationsterminen oder in einem persönlichen Gespräch.
Finanzielle Förderung
Es gibt verschiedene Möglichkeiten der finanziellen Förderung und Unterstützung während der Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten. Ausführliche Informationen hierzu finden Sie in unserem Informationspaket. Darüber hinaus steht Ihnen unser Geschäftsführer Herr Hilsberg nach Vertragsabschluss für eine individuelle Beratung gerne zur Verfügung.
Bewerbung
Bewerbung
Der Ausbildungsgang startet im Juli/August. Frühstarter können bereits im Januar mit Grundlagenkursen und dem Praktikum beginnen. Im Verlauf eines Jahres finden mehrere Bewerberseminare statt, zu denen Sie sich jeweils bewerben können.
Ihre Bewerbungsunterlagen können Sie uns jederzeit zukommen lassen, ein Formular finden Sie hier zum Download.
Gerne senden wir Ihnen ein ausführliches Informationspaket zu, durch das viele Ihrer Fragen beantwortet werden. Bitte wenden Sie sich hierzu an unser Sekretariat: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Aktuelle Termine finden Sie hier auf unserer Terminseite.
Reichen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen bitte bis spätestens sieben Tage vor dem genannten Termin ein.
Informationsabend
Wir empfehlen Ihnen den Besuch einer unserer Informationsabende, zu denen wir Ihre wichtigsten Fragen rund um die Ausbildung beantworten und Sie uns und unser Institut kennenlernen können. Die Informationsveranstaltungen finden statt im IVB.
Unsere Ausbildungsleitung steht Ihnen über diese Informationsabende hinaus für ein persönliches Informationsgespräch zu Verfügung.
Bewerbung Stipendium
Die Bewerbungsfrist für das IVB- Stipendium endet jeweils am 01. April eines Jahres. Die Ausbildung kann dann zum Juli desselben Jahres aufgenommen werden. Weitere Informationen zum Stipendium erhalten sie über unser Informationspaket oder auf einem unserer Informationsabende.
Formale Voraussetzungen für die Zulassung zur Ausbildung
(§5 PsychThG)
Erforderlich ist der Nachweis über ein abgeschlossenes Hochschulstudium in Psychologie, welches das Fach Klinische Psychologie einschließt. Über die Anerkennung gleichwertiger Studienabschlüsse entscheidet das Landesprüfungsamt.
Ausführliche Informationen zu den Zulassungsvoraussetzungen gibt das Berliner Landesamt auf seiner Webseite (Link).
Bewerbungsverfahren
Das Bewerbungsverfahren am IVB unterteilt sich in zwei Abschnitte:
1. Schriftliche Bewerbung: Bitten senden Sie uns zunächst folgende Unterlagen zu:
- Ausgefüllter Anmeldebogen
- Biografische Selbstdarstellung: Ausführlicher Lebenslauf in Prosa (Umfang ca. 3-5 Seiten), der eine Darlegung Ihrer beruflichen, sozialen und persönlichen Entwicklung beinhaltet.
- Abschlusszeugnis Studium (Diplom oder Bachelor & Master, in Fotokopie)
- Abschlussurkunde Studium (Diplom oder Bachelor & Master, in Fotokopie)
2. Bewerberserminar: Nach Auswertung Ihrer schriftlichen Bewerbungsunterlagen entscheiden wir über die Einladung zu unserem nächsten Bewerberseminar. Gemeinsam mit anderen Bewerbern möchten wir Sie in Kleingruppenübungen näher kennenlernen, so dass wir uns zusätzlich zu Ihren formalen und fachlichen Voraussetzungen ein erweitertes Bild von Ihrer persönlichen Eignung machen können.
Bewerbungsgebühr: Wir berechnen für die Bearbeitung Ihrer schriftlichen Bewerbung eine Gebühr von € 50,-.
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