Übersicht
Übersicht
Auf den folgenden Seiten geben wir Ihnen einen Überblick über die Ausbildung zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten am Institut für Verhaltenstherapie Berlin. Für weitere Fragen können Sie sich gerne an unser Sekretariat wenden: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Für das am 01.04.2023 beginnende Ausbildungsjahr sind sämtliche Plätze vergeben. Bitte bewerben Sie sich gern bereits für das Ausbildungsjahr 2024.
Einstieg in die Ausbildung jeweils im April und im Oktober eines Jahres möglich.
Ausführliche Informationen hierzu geben wir Ihnen auf unseren Informationsabenden.
Hier können Sie sich über die geplanten Termine der kommenden Informationsabende ansehen.
Gesetzliche Grundlagen
Das Institut für Verhaltenstherapie Berlin ist als staatliche Ausbildungsstätte anerkannt.
Die Bedingungen, Anforderungen und Voraussetzungen der Ausbildung zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten sind im Psychotherapeutengesetz (PsychThG) sowie in der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (KJPsychTh-APrV) geregelt. Die zuständige Behörde ist das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo).
Informationabend
Wir empfehlen vor Bewerbung den Besuch einer unserer Informationsabende, zu denen wir Ihre wichtigsten Fragen rund um die Ausbildung beantworten und Sie uns und unser Institut kennenlernen können.
Unsere Ausbildungsleitung steht Ihnen über diese Informationsabende hinaus für ein persönliches Informationsgespräch zu Verfügung.
IVB Ausbildungsstipendium
Unser Institut bietet Personen, die aus sozialen oder finanziellen Gründen die Ausbildung nicht beginnen können, die Möglichkeit, sich für ein Ausbildungsstipendium zu bewerben.
Für weitere Informationen zu den Bewerbungsbedingungen klicken SIe bitte hier
Curriculum
Hier finden SIe unser aktuelles Curriculum:
Bestandteile der Ausbildung
Die stattliche anerkannte Ausbildung steht auf vier Säulen:
- die Theoretische Ausbildung: mind. 600 Std.
- die Selbsterfahrung: mind. 120 Std.
- die Praktische Tätigkeit: mind. 1.800 Std.
- die Praktische Ausbildung: mind. 600 Std. (plus mind. 150 Std. Supervision)
Ziele der Ausbildung
Die Ausbildung bereitet Sie auf das Staatsexamen vor. Bestehen Sie dieses erfolgreich, können Sie die Approbation als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut bzw. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin beantragen. Mit der Ausbildung erworben werden die Fachkundenachweise Verhaltenstherapie als Einzeltherapie mit Kindern und Jugendlichen und Übende Verfahren mit Kindern und Jugendlichen.
Inhaltlich setzen wir uns zum Ziel die Vermittlung von Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten für eine eigenverantwortliche therapeutische Arbeit mit Patienten, die Störungen mit Krankheitswert aufweisen und bei denen eine Psychotherapie indiziert ist. Ebenso wichtig ist uns die Unterstützung Ihrer persönlichen Entwicklung auf Ihrem Weg zum Psychologischen Psychotherapeuten.
Ort der Ausbildung
Den größten Teil Ihrer Ausbildung werden Sie in den Räumlichkeiten des IVBs absolvieren. Hier finden der Theoretische Unterricht und die Selbsterfahrung statt. Auch die Behandlungsstunden im Rahmen der Praktischen Ausbildung führen Sie i. d. R. in unserer Instituts-Ambulanz vor Ort durch. Für die Stunden der Praktischen Tätigkeit werden Sie extern in Kliniken und Praxen tätig sein. .
Jahrgangskonzept
Sie beginnen die Ausbildung in einem festen Jahrgang, in welchem Sie für die Selbsterfahrung und den theoretischen Unterricht zusammenbleiben. Innerhalb Ihres Jahrgangsgangs finden Sie sich darüber hinaus in Arbeitsgruppen aus 3-5 Teilnehmern zusammen, in denen Sie mindestens bis zur Zwischenprüfung als Lern- und Intervisionsgruppe gemeinsam arbeiten.
Inhalte
Inhalte
Im Folgenden stellen wir Ihnen die Bestandteile der Ausbildung zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten am IVB ausführlich vor:
- Theoretische Ausbildung
- Selbsterfahrung
- Praktische Tätigkeit
- Praktische Ausbildung
Die beiden folgenden Abbildungen veranschaulichen beispielhaft den Ablauf Ihrer Ausbildung:
Theoretische Ausbildung
(§3 KJPsychThG-APrV)
Die Theoretische Ausbildung umfasst mindestens 600 Stunden.
Wir vermitteln wissenschaftliche Erkenntnisse der Psychotherapie und der Verhaltenstherapie mit hohem Praxisbezug, auf deren Grundlage Sie anwendbare therapeutische Fertigkeiten aufbauen. Die Seminare finden teils in Form von Vorträgen, zumeist jedoch interaktiv im Plenum und vertiefend in Kleingruppen statt, während derer Sie mit Hilfe verschiedener Übungen theoretisches Wissen mit praktischer Kompetenz vereinen können.
Das Curriculum orientiert sich inhaltlich und konzeptionell an dem Gegenstandskatalog des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen (IMPP) und an den Anforderungen der PsychTh-APrV. Darüber hinaus werden neuere Entwicklungen der Psychotherapie im Allgemeinen und der Verhaltenstherapie im Speziellen behandelt.
In den Seminaren des ersten Ausbildungsjahres vermitteln wir Ihnen im Schwerpunkt Inhalte, die Ihnen einen guten Einstieg in die Praktische Tätigkeit und Praktische Ausbildung ermöglichen. Zusätzlich zum regulären Curriculum bieten wir ein Propädeutikum an, in dem relevante psychologische Grundlagen vermittelt werden.
In den weiteren Semestern lernen Sie zunehmend störungsspezifische Inhalte kennen. Anhand von Fallbeispielen werden therapeutische Interventionen praktisch eingeübt. Unser Verständnis von Verhaltenstherapie veranschaulicht am besten ein Blick in unser Curriculum.
Der Seminarplan ist so angelegt, dass Sie die theoretsiche Ausbildung in drei Jahren vollständig durchlaufen können und zwar unabhängig davon, ob Sie sich in der drei- oder der fünfjährigen Ausbildung befinden.
Die Ausbildung beginnt im April zunächst mit einer Einführungsveranstaltung. Die Theorieseminare finden anschließend immer am Wochenende in 14tägigem Rhythmus statt. Planen Sie eine Teilzeitausbildung (5-Jahres-Vertrag) können Sie das Curriculum entsprechend strecken und die Seminare in größeren Abständen besuchen.
Für alle TeilnehmerInnen ab dem zweiten Ausbildungsjahr gibt es neben dem festen Ausbildungsplan zusätzlich die Möglichkeit, an fakultativen Veranstaltungen teilzunehmen. In diesen stellen wir Ihnen v. a. die Verfahren der sog. 3ten Welle der Verhaltenstherapie vor (u. a. Schematherapie, ACT, CBASP, MCT, MBSR).
In den Berliner Schulferien findet in der Regel kein Unterricht statt.
Selbsterfahrung
(§5 KJPsychThG-APrV)
Die Selbsterfahrung hat einen Gesamtumfang von mindestens 120 Stunden und erstreckt sich über die ersten drei Jahre der Ausbildung. Sie findet regelmäßig an Freitagabenden, selten auch an Wochenendtagen in geschlossenen Gruppen statt, die je die Hälfte eines Jahrgangs umfassen.
Inhalte der Selbsterfahrung sind die Reflexion und Modifikation der eigenen persönlichen Voraussetzungen, die für das therapeutische Erleben und Handeln von Bedeutung sind. Hierbei werden zunächst biographische Schwerpunkte gesetzt. Selbst- und Beziehungsschemata sollen identifiziert und erlebt werden, um ihre Wirkung auf die therapeutische Beziehungsgestaltung zu erkennen und regulieren zu können. Weitere Themen der Selbsterfahrung sind die Reflexion des eigenen Gesprächs- und Interaktionsverhaltens, die eigene Identität und die neue Berufsrolle, das Erkennen von Grenzen und Ressourcen sowie von Möglichkeiten der Selbstfürsorge, um Burnout-Prozessen entgegenzuwirken.
Durchgeführt wird die Selbsterfahrung von anerkannten Selbsterfahrungsleitern des IVB.
Praktische Tätigkeit 1 und 2
(§2 KJPsychThG-APrV)
Die praktische Tätigkeit dient dem Erwerb praktischer Erfahrungen in der Behandlung von Störungen mit Krankheitswert, bei denen Psychotherapie indiziert ist, und dem Erwerb von Kenntnissen von Krankheitsbildern, bei denen Psychotherapie nicht indiziert ist.
Sie hat einen Gesamtumfang von 1.800 Stunden, die aufgeteilt werden auf die Praktische Tätigkeit 1 („Psychiatrie-Jahr“ oder „großes Praktikum“) und die Praktische Tätigkeit 2 („Psychosomatik-Halbjahr“ oder „kleines Praktikum“). Die beiden Praktika werden nacheinander absolviert, wobei die Reihenfolge frei wählbar ist. Beide Praktika müssen in Abschnitten von mindestens drei Monaten absolviert werden.
- Praktische Tätigkeit 1: Mindestens 1.200 Stunden müssen über mindestens ein Jahr verteilt an einer zugelassenen psychiatrischen Einrichtung erfolgen. Während dieser Zeit finden mindestens 30 diagnostische und therapeutische Patientenkontakte über einen längeren Zeitraum statt, deren Umfang und Dauer gesondert dokumentiert wird.
Je nach kooperierender Einrichtung wird die Praktische Tätigkeit teilweise vergütet.
- Praktische Tätigkeit 2: Mindestens 600 Stunden müssen über mindestens sechs Monate verteilt in einer von einem Sozialversicherungsträger anerkannten Einrichtung der psychotherapeutischen oder psychosomatischen Versorgung erfolgen.
Supervision
Ihnen steht für die Zeit der stationären Praktischen Tätigkeit zusätzlich zur klinikeigenen Supervision ein Supervisor des IVB regelmäßig zur Verfügung. Im Rahmen von 20 kostenfreien Gruppensupervisionsstunden können Sie Ihre stationären Ausbildungsbehandlungen supervidieren lassen.
Kooperationspartner
Eine Übersicht über die wichtigsten Kooperationspartner des IVB für die Praktische Tätigkeit befindet sich auf der Homepage und im aktuellen Curriculum. Nach Vertragsabschluss stellen wir Ihnen ausführliche Informationen über die jeweiligen Kliniken und Einrichtungen im Rahmen einer Informationsveranstaltung sowie in Form einer Kurzbeschreibung zur Verfügung. Natürlich kann auch eine persönliche Beratung erfolgen.
Praktische Ausbildung
(§4 KJPsychThG-APrV)
Die Praktische Ausbildung umfasst mindestens 600 Stunden Verhaltenstherapie unter Supervision. Sie bietet Ihnen die Möglichkeit, vertiefte therapeutische Erfahrungen zu sammeln, gelerntes Wissen praktisch umzusetzen und Ihr eigenes therapeutisches Potential zu entwickeln. Mit den ambulanten Behandlungen darf nach der Hälfte der Ausbildung und nach bestandener Zwischenprüfung begonnen werden.
Die Behandlungen werden i.d.R. in unserer Ambulanz durchgeführt. Dort bieten wir Ihnen alle räumlichen, organisatorischen und personellen Voraussetzungen, so dass Sie sich voll und ganz Ihrer therapeutischen Arbeit widmen können.
Die Ambulanz des IVB vermittelt zurzeit ca. 800 Patienten pro Jahr in verhaltenstherapeutische Behandlungen. Es wird Ihnen also möglich sein, das breite Spektrum der mit Verhaltenstherapie behandelbaren Störungen kennen zu lernen. Die Behandlungen in der Ambulanz des IVB werden durch die Krankenkassen bezahlt. Als Ausbildungstherapeut*innen erhalten Sie je nach Gebührenmodell pro Behandlungsstunde einen Anteil von zurzeit ca. 47,00 € bzw. ca. 29,88 € (Stand 2021).
Die Behandlungen werden unter regelmäßiger Supervision (einzeln sowie in Gruppen mit maximal vier Teilnehmern) durchgeführt. Die Supervision dient dabei dem Transfer der Ausbildungsinhalte in die praktische Arbeit. Sie bietet den Ausbildungstherapeuten eine regelmäßige Unterstützung in der Durchführung der Patientenbehandlungen und stellt einen Raum für die Reflexion des eigenen therapeutischen Arbeitens dar.
Staatsexamen
Staatsexamen
(§§ 7 bis 18 KJPsychThG-APrV)
Zwischenprüfung - institutsintern:
Nach der ersten Hälfte der Ausbildung – in der Regel im August/September des 2ten Ausbildungsjahres – findet eine Zwischenprüfung statt.
Das erfolgreiche Bestehen der Zwischenprüfung ist eine der Voraussetzungen für die ambulante Behandlung von Patienten in unserer Institutsambulanz.
Staatsexamen - Abschlussprüfungen:
Die Approbationsprüfung ist ein Staatsexamen und wird bundesweit einheitlich zweimal im Jahr (Frühjahr und Herbst) unter Aufsicht der zuständigen Landesbehörde abgehalten. Sie besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.
Der schriftliche Teil der Prüfung findet statt in Form einer Aufsichtsarbeit, deren Fragen schriftlich zu beantworten sind. Die Aufsichtsarbeit dauert 120 Minuten und umfasst 80 Fragen. Für die Prüfungsfragen ist das IMPP (Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen) zuständig. Zur Vorbereitung auf die Prüfung finden Sie unter http://www.impp.de/ den Gegenstandskatalog für die schriftlichen Prüfungen, Beispielaufgaben und praktische Hinweise.
Der mündliche Teil der Prüfung gliedert sich in zwei Abschnitte. Der erste Abschnitt wird als Einzelprüfung durchgeführt und dauert 30 Minuten. Der zweite Abschnitt wird als Gruppenprüfung in Gruppen bis zu vier Prüflingen durchgeführt und dauert pro Prüfling 30 Minuten.
Grundlage des ersten Abschnitts sind zwei schriftliche Falldarstellungen über eigene Patientenbehandlungen. In der anschließenden mündlichen Gruppenprüfung werden vertiefende Fragen zum Schwerpunktfach Verhaltenstherapie gestellt.
Prüfungsvorbereitung:
Wir beraten Sie im Verlauf Ihrer Ausbildung im Rahmen individueller Gespräche und regelmäßiger Informationstermine rechtzeitig über Voraussetzungen und Anforderungen der Abschlussprüfungen.
Das IVB bietet seinen Examenskandidaten darüber hinaus eine umfangreiche Unterstützung im Vorfeld des Staatsexamens an. Hierzu gehören mehrtätige Intensiv-Seminare, umfassende Lernmaterialen und allg. wie individuelle Beratungsangebote zur bestmöglichen Planung und Vorbereitung des schriftlichen und des mündlichen Staatsexamens.
Kosten
IVB Ausbildungsstipendium
Das IVB bietet für Teilnehmer, die sich die Ausbildung aufgrund der hohen finanziellen Belastungen nicht leisten können, zwei unterschiedliche Ausbildungsstipendien an. Diese orientieren sich an den beiden Gebührenmodellen. In beiden Fällen werden die Ausbildungsgebühren erlassen. Im Rahmen des zweiten Modells zahlen wir Ihnen eine finanzielle Förderung während der Praktischen Tätigkeit aus, so dass Sie in dieser Zeit Ihre Lebenshaltungskosten decken können. Genauere Informationen zu den Fördermodellen erhalten Sie an unseren Informationsterminen oder in einem persönlichen Gespräch.
Das Angebot ist auf zwei Plätze pro Jahrgang begrenzt.
Kosten und Einnahmen
Die Ausbildungskosten setzen sich zusammen aus
- den Gebühren für theoretischen Unterricht und Gruppenselbsterfahrung
- den Prüfungsgebühren
- den Supervisionsgebühren
Den Ausbildungskosten stehen Einnahmen durch die Arbeit in unserer Institutsambulanz gegenüber.
Sie können sich vor Beginn der Ausbildung für ein Gebührenmodell entscheiden
Modell 1: Es fallen die Ausbildungsgebühren in voller Höhe an. Das Honorar für jede bewilligte Behandlungsstunde in der Ambulanz des IVB beträgt 47,00 €.
Modell 2: Es fallen im ersten Teil der Ausbildung reduzierte Ausbildungsgebühren an. Das Honorar für jede bewilligte Behandlungsstunde in der Ambulanz des IVB beträgt daher zunächst ca. 29,88 € und wird, sobald die Gebühren abgezahlt sind, auf aktuell 47,00 € angehoben. Dies ist spätestens ab ca. der 597. Behandlungsstunde der Fall, in der Regel geschieht dies, aufgrund der Abrechnung von Nebenleistungen, bereits früher.
Die Kosten für die Supervision fallen in beiden Modellen erst im zweiten Teil der Ausbildung an, wenn Supervision in Anspruch genommen wird. Die Gebühren für Theorie und Selbsterfahrung sind über drei bzw. fünf Jahre verteilt quartalsweise zu entrichten.
In beiden Modellen ergibt sich in der Modellrechnung ein Nettoplus von € 6500
Bewerbung
Bewerbung
Sie können immer im April und im Oktober mit der Ausbildung beginnen. Dabei können Sie auch im Januar oder Juli mit den jeweiligen Praktika starten.
Für das am 01.04.2023 beginnende Ausbildungsjahr sind sämtliche Plätze vergeben. Bitte bewerben Sie sich gern bereits für das Ausbildungsjahr 2024.
Ihre Bewerbungsunterlagen können Sie uns jederzeit zukommen lassen. Unseren Anmeldebogen finden Sie hier als Download.
Ebenso können Sie sich mit Fragen an unser Sekretariat wenden: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Aktuell geplante Termine finden Sie hier auf unserer Terminseite.
Informationsabend
Wir empfehlen Ihnen den Besuch einer unserer Informationsabende, zu denen wir Ihre wichtigsten Fragen rund um die Ausbildung beantworten und Sie uns und unser Institut kennenlernen können. Termine für kommende Informationsabende finden Sie hier. Aufgrund der aktuellen Pandemie-Situation finden unsere Informationsabende derzeit Online statt.
Unsere Ausbildungsleitung steht Ihnen über diese Informationsabende hinaus für ein persönliches Informationsgespräch zu Verfügung.
Formale Voraussetzungen für die Zulassung zur Ausbildung
(§5Abs.2ff.PsychThG)
Erforderlich ist der Nachweis über ein abgeschlossenes Hochschulstudium in Psychologie (welches das Fach Klinische Psychologie einschließt) oder ein abgeschlossenes Studium der Pädagogik oder Sozialpädagogik. Über die Anerkennung gleichwertiger Studienabschlüsse entscheidet das Landesprüfungsamt. Lehramtsstudiengänge erfüllen die Zulassungsvorrausetzungen in Berlin nicht.
Ausführliche Informationen zu den Zulassungsvoraussetzungen gibt das Berliner Landesamt auf seiner Webseite.
Bei Fragen zu Ihren Abschlüssen und einer möglichen Zulassung wenden Sie sich gern an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! (Ausbildungsleitung KJP)
Bewerbungsverfahren
Das Bewerbungsverfahren am IVB unterteilt sich in zwei Abschnitte:
1. Schriftliche Bewerbung: Bitten senden Sie uns zunächst folgende Unterlagen zu:
- Ausgefüllter Anmeldebogen
- Tabellarischer Lebenslauf
- Abschlusszeugnis Studium (Diplom oder Bachelor & Master, in Fotokopie)
- Abschlussurkunde Studium (Diplom oder Bachelor & Master, in Fotokopie
- falls Ihnen noch kein Abschlusszeugnis vorliegt: Nachweis über den aktuellen Studiengang
- Arbeitszeugnisse/Praktikumsbescheinigungen
2. Kennlerntermin: Nach Auswertung Ihrer schriftlichen Bewerbungsunterlagen entscheiden wir über die Einladung zu einem persönlichen Kennlerntermin. Dieser findet aktuell Online statt.
Stipendium
Stipendium
Das IVB-Ausbildungsstipendium soll es Personen ermöglichen, die Ausbildung in Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie oder in Psychologischer Psychotherapie zu absolvieren, denen dies aufgrund sozialer und finanzieller Voraussetzungen deutlich erschwert oder unmöglich ist.
Das Stipendium beträgt 50% der Ausbildungsgebühren (Stipendienhöhe im Bereich KJP: 6900,- € PPT: 6400,- €).
Die Stichtage für die Bewerbung um die Stipendien sind jährlich der 28.02. für die KJP Ausbildung und der 30.04. für die PPT Ausbildung.
Die Gründe für die Bewerbung um das Stipendium müssen nachvollziehbar dargestellt und mit Dokumenten belegt werden. Die Vergabe erfolgt innerhalb 14 Tage nach Bewerbungsschluss. Bei mehreren geeigneten Bewerbungen entscheidet das Los.
Zentrales Kriterium für die Vergabe der Stipendien ist die finanzielle Bedürftigkeit. Um Ihre Bewerbung für das Stipendium prüfen zu können, senden Sie uns bitte Folgendes zu:
- Bewerbungsschreiben (max. 2 Seiten):
- Individuelle Begründung für den Antrag auf das Stipendium
- Auskunft zur aktuellen persönlichen Lebenssituation und zu den sozialen Verhältnissen
- Angaben zum Einkommen, Darlegung der finanziellen Situation:
- Schriftliche Darlegung der finanziellen Situation
- Nachweise zur Darlegung der eigenen finanziellen Situation: z. B. Bafög-Bescheid aus dem Studium; Bezug von ALG II, Wohnberechtigungsschein, Steuerbescheid (als Einkommensnachweis)
Bitte melden Sie sich gern bei Fragen oder Unklarheiten an die jeweilige Ausbildungsleitung:
PPT Bereich: Carolin Jäger Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
KJP Bereich: Joachim Radtke Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Ansprechpartner
![]() Laura Winkelmann Ausbildungsleitung KJP E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |
![]() Carolin Jäger Stellvertretende Ausbildungsleitung KJP Tel.: 030 895383-19 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |
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![]() Romina Endel Aus- und Weiterbildung Sekretariat (KJP) Tel.: 030 8973799-43 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |